Homeoffice für Lernende: SBBK publiziert Merkblatt
Homeoffice ist nur in wenigen Lehrberufen möglich. Dazu zählen die KV- und ICT-Berufe. Wenn Lehrbetriebe Homeoffice ermöglichen, stellen sich diverse Fragen: Wie werden Arbeitszeiten und Pausen geregelt? Wer kommt für Geräte und Materialien auf? Wie wird der Gesundheitsschutz gewährleistet? Wer haftet bei Unfällen? Wie sollen Berufsbildner/innen Lernende im Homeoffice begleiten? Die SBBK hat dazu ein Merkblatt erstellt. Es richtet sich an Fachleute in Berufsbildungsämtern, welche Lehrbetriebe beraten. Zwei interessante Aussagen aus dem Papier sind: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Homeoffice. Und: Gemäss einer Forschungsarbeit der ETH Zürich beeinflusst Homeoffice für schwächere Lernende das Resultat der praktischen Arbeit im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung leicht negativ, während stärkere Lernende durch Homeoffice sogar ein wenig besser abschneiden.