Allgemeinbildung: Kantone können mündlich oder schriftlich prüfen
Soll die schriftliche Schlussprüfung im Fach Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung abgeschafft werden? Darüber ist im Rahmen der Reform des Fachs Allgemeinbildung eine Kontroverse entstanden. 2024 hat das SBFI einen breit abgestützten Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Er sah vor, dass das Fach künftig mit einer neu gestalteten Schlussarbeit inklusive Präsentation und eines Prüfungsgesprächs abgeschlossen werden soll. Obwohl die Vernehmlassung mehrheitlich positiv ausfiel, hielt die politische Kontroverse an. Nun hat das SBFI in Absprache mit Bundesrat Guy Parmelin einen Kompromiss vorgelegt. Künftig können die Kantone wählen, ob sie zusätzlich zur Schlussarbeit eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung durchführen wollen. Die Reform der Allgemeinbildung soll wie geplant per 1. Januar 2026 in Kraft treten und nach sieben Jahren evaluiert werden.