Bundesrat erlässt Ausnahmeregelungen für Abschlussprüfungen
Die Lehrabschlussprüfungen sowie die schweizerischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sollen 2021 trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt werden. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulässt, hat der Bundesrat am 12. März 2021 vorsorglich Ausnahmeregelungen erlassen. Mit den Verordnungen sind die Weichen gestellt, dass Absolvierende der Sekundarstufe II im Herbst 2021 einen weiterführenden Studiengang auf Tertiärstufe A oder B aufnehmen können. Ebenso erlangen Lernende einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss.
Medienmitteilung