Task Force Berufslehre: QV 2021 möglichst regulär durchführen
Die Qualifikationsverfahren (QV) 2021 sollen trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich, regulär durchgeführt werden. Dies schreibt die Task Force "Perspektive Berufslehre" in einer Mitteilung. Es wurden die folgenden Grundsätze, Verfahren und Regelungen erarbeitet: Die zeitweise Durchführung von Fernunterricht und damit einhergehende, vom schulischen Normalbetrieb abweichende pädagogisch-didaktische Rahmenbedingungen stellen keinen Anlass dar für einen Verzicht auf die Durchführung der QV. Sollte ein Kanton aus triftigen Gründen das schulische QV nicht regulär durchführen können, informiert er die Geschäftsstelle der SBBK. Sollte bei den praktischen Prüfungen in einem Kanton vom geltenden Recht abgewichen werden, so nimmt der Kanton vorgängig mit der lokalen OdA und der nationalen Trägerschaft der beruflichen Grundbildung Kontakt auf und informiert die SBBK. Weitere Details finden sich in diesem Dokument. Auf der Website werden die Informationen zum QV 2021 fortlaufend aktualisiert und ergänzt.