Kurzarbeit neu auch für Lernende
Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf Lernende auszuweiten. Damit will er die von den Pandemiemassnahmen betroffenen Lehrbetriebe finanziell entlasten, damit sie Lernende nicht entlassen müssen, sondern diese weiter ausbilden können. KAE für Lernende erhalten die Betriebe nur, sofern die Fortsetzung der Ausbildung gewährleistet ist. Zudem wird der Anspruch auch auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen ausgeweitet. Die Anspruchserweiterung gilt ab Abrechnungsperiode Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021.
Medienmitteilung