AVIG-Revision bewirkt Anstieg der Sozialhilfe

Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sieht Leistungskürzungen vor. Diese können dazu führen, dass kurzfristig mehr Sozialhilfe beansprucht werden muss. Laut Berechnungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) belaufen sich die entsprechenden Mehrkosten auf maximal 98,5 Millionen Franken. Die Belastung sollte aber mittelfristig wieder abnehmen, weil die Arbeitslosenversicherung Langzeitarbeitslose bei der Stellensuche noch intensiver unterstützen will.
Bericht des Bundesrats



Ausgabe: 14 / 2010 (18.08.2010)