Personenfreizügigkeit: Massnahmen gegen Missbrauch

Die Personenfreizügigkeit bringt den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft grossen Nutzen. Die Zahl der erteilten Jahresaufenthaltsbewilligungen hat 2009 gegenüber 2008 um 32,1 Prozent abgenommen. Die Ventil-Klausel wird voraussichtlich nicht angewendet. Dessen ungeachtet hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dem Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung möglicher Missbräuche unterbreitet. Im Vordergrund stehen Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie gegen unberechtigte Sozialleistungsbezüge, insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung.
Pressemitteilung



Ausgabe: 06 / 2010 (24.03.2010)