Kurzarbeit: Längere Bezugsdauer in Sicht

Die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung soll von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat zu diesem Zweck eine Anhörung eröffnet. Die Kurzarbeitsentschädigung soll verhindern, dass Unternehmen in konjunkturell schwierigen Zeiten aufgrund von Auftragsmangel Personal abbauen. Um Entlassungen zu vermeiden und dem prognostizierten Anstieg der Arbeitslosigkeit in den bevorstehenden zwei Jahren entgegen zu wirken, soll frühzeitig über die Verlängerung der Bezugsdauer entschieden werden. Die Verordnungsänderung würde auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt und bis zum 31. Dezember 2011 gelten.
Medienmitteilung



Ausgabe: 03 / 2010 (10.02.2010)