Gebührenpflicht BSLB Zürich: Reduktion zur Prävention von Jugendarbeitslosigkeit

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Zürich erhebt für die Beratung von Ratsuchenden im Alter von über 20 Jahren Gebühren. Angesichts der Wirtschaftskrise sind die Tarife für junge Erwachsene vor oder unmittelbar nach Abschluss der beruflichen Grundbildung oder des Studiums, die keine Anstellung auf dem Arbeitsmarkt finden, reduziert worden. Diese müssen statt 80 Franken für eine Erstberatung und 170 Franken für jede weitere Stunde nur noch pauschal 50 Franken entrichten. Diese Tarife gelten vorerst bis Ende 2010.
Auskünfte: isabelle.zuppiger@ajb.zh.ch



Ausgabe: 03 / 2010 (10.02.2010)