Kaum beachtet: Zulassungsvoraussetzungen im Sozialbereich

Obwohl bei der beruflichen Grundbildung zur Fachfrau bzw. zum Fachmann Betreuung weder ein Praktikum noch ein Alter von 18 Jahren vorausgesetzt werden, halten viele Betriebe nach wie vor an den ehemaligen Zulassungsvoraussetzungen der Vorgängerausbildungen Kleinkinderziehung, Behinderten- und Betagtenbetreuung fest. Der Dachverband Savoir Social erachtet diese Art der Rekrutierung von Lernenden als höchst problematisch und hat deshalb eine Empfehlung herausgegeben: Insbesondere sollen geeignete Jugendliche unmittelbar nach Abschluss der obligatorischen Schule in die Berufsbildung einsteigen können. Medienmitteilung



Ausgabe: 02 / 2010 (27.01.2010)