Kontingente für Drittstaatenangehörige halbiert

Die Aufenthaltsbewilligungen (B) und die Kurzaufenthaltbewilligungen (L) für Arbeitskräfte aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA (sog. Drittstaaten) wurden vom Bundesrat für 2010 gekürzt. Vorerst können höchstens 2'000 B- und 3'500 L-Bewilligungen erteilt werden, was der Hälfte des vergangenen Jahres entspricht. Im Juni 2010 wird der Bundesrat, basierend auf den Entwicklungen, über allfällige weitere Bewilligungen entscheiden, damit im Bedarfsfall der Schweizer Wirtschaft genügend Hochqualifizierte und Spezialisten zur Verfügung stehen.
Medienmitteilung Seco



Ausgabe: 01 / 2010 (13.01.2010)