Stabilisierungsmassnahmen: Junge Arbeitslose und Kurzarbeitende im Fokus

Die vom Parlament im Herbst 2009 beschlossenen Massnahmen zum 3. Konjunkturpaket sind am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Sie sollen Jungendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen und Mitarbeitende von Unternehmen in Kurzarbeit besser für den Aufschwung rüsten. Arbeitgeber, die unter dreissigjährige Stellensuchende mit mangelnder Berufserfahrung unbefristet einstellen, erhalten sechs Monate Lohnbeiträge. Die Anzahl Praktikumsplätze für Lehrabgängerinnen und -abgänger ohne Stelle wird für das Jahr 2010 auf 4000 verdoppelt. Von Kurzarbeit betroffene Unternehmen können Finanzhilfen für Weiterbildungen und betriebliche Standortbestimmungen beantragen.
Pressemitteilung



Ausgabe: 01 / 2010 (13.01.2010)