Kommission beantrag Mindestlohn für Hausangestellte

Arbeitsverhältnisse für Personen, die in Privathaushalten angestellt sind, sollen durch einen Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen geregelt werden. Ein NAV soll bei einem Mindestbeschäftigungsgrad ab durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber anwendbar sein. Die geforderten Mindestlöhne liegen zwischen CHF 18.90 brutto in der Stunde für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung und CHF 22.90 brutto in der Stunde für gelernte Hausangestellte (EFZ). Die Tripartite Kommission (TPK) des Bundes hat entschieden, einen entsprechenden Erlass beim Bundesrat zu beantragen.
Medienmitteilung



Ausgabe: 22 / 2009 (08.12.2009)