Allgemeinverbindliche GAV für rund 600'000 Arbeitnehmende

Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 1. Juli 2009 31 Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Bundesebene allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass der GAV für alle Betriebe einer Branche verbindlich ist, selbst wenn sie nicht Mitglied des Berufsverbands sind. Insgesamt waren schweizweit 58 888 Arbeitgebende und 580 884 Arbeitnehmende einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt. Die bedeutendsten allgemeinverbindlich erklärten GAV betreffen das Gast- sowie das Bauhauptgewerbe. Sie allein umfassen rund 33 315 Arbeitgebende und 290 570 Arbeitnehmende.
Meldung in "Die Volkswirtschaft"



Ausgabe: 21 / 2009 (24.11.2009)