Basel-Stadt: Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat am 11. November diversen Änderungen im kantonalen Berufsbildungsgesetz zugestimmt. Neu im Gesetz verankert sind die Beratung von Nichtlehrbetrieben auf dem Weg zum Lehrbetrieb, die Einrichtung einer Fachstelle Lehrstellenförderung, die Förderung von Lehrbetriebsverbünden und Lehrwerkstätten und die Durchführung von Lehrstellenkampagnen. Ein jährlicher Lehrstellenbericht soll die aktuelle Situation festhalten. Zudem sollen die Lehrbetriebe finanziell durch den Kanton entlastet werden: durch die Verdoppelung der Beiträge an überbetriebliche Kurse (ÜK) sowie die Übernahme der Material- und Mietkosten bei Lehrabschlussprüfungen. Mit dem Beschluss will der Grosse Rat die Initianten einer Lehrstelleninitiative dazu bewegen, ihren Vorstoss zurückzuziehen. Mit einer Ausnahme wurden alle Forderungen berücksichtigt: Nicht berücksichtigt wurde die Forderung nach einer Arbeitgeberabgabe zur Äufnung eines Berufsbildungsfonds.
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Ausgabe: 21 / 2009 (24.11.2009)