Jugendschutzalter neu auf 18 Jahre herabgesetzt

df. Am 1. Januar 2008 ist die neue Jugendarbeitsschutzverordnung zusammen mit der Herabsetzung des Jugendschutzalters von 19 bzw. 20 Jahren auf 18 Jahre in Kraft getreten. In einer zweiten Departementsverordnung zur Jugendarbeitsschutzverordnung soll nun festgelegt werden, für welche Berufe und in welchem Umfang Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen wird, vgl. bbaktuell 202 und http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4211b.pdf . Die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt werden durch den Bund konsultiert, um die definitiven Regelungen auszuarbeiten. Hier die Forderungen zur Informatik: http://www.i-ch.ch/show.cfm?l=d&ID=news&nr=375 sowie http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4348a.pdf



Ausgabe: / (22.01.2008)