Europa: Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
df. Wenn man einen reglementierten Beruf in einem EU-Land ausüben möchte, in dem man diesen Beruf nicht erlernt hat, dann ist eine berufliche Anerkennung erforderlich. Hierzu gab es bislang insgesamt 15 EU-Richtlinien, die nun zu einer Richtlinie zusammengefasst wurden. Am 20. Oktober 2007 endete die Frist für die Umsetzung dieser Anerkennungsrichtlinie ins Recht der einzelnen Länder. Im österreichischen "Newsletter Berufsinformation" sind weitere Details zusammengefasst: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4138.pdf
Ausgabe: / (11.12.2007)


