AG: Neue Verordnungen über die Berufs- und Weiterbildung
ao. Neben der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung zur Regelung des Vollzugs hat der Regierungsrat des Kantons Aargau fünf weitere Verordnungen vollständig oder teilweise revidiert. Das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung und die entsprechenden Verordnungen treten per 1.1.2008 in Kraft. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Finanzierung: So zahlt der Kanton den nicht kantonalen Berufsfachschulen zusätzlich 40 Mio. Franken (Teilausgleich der NFA-bedingten Mehrbelastung). Neue Wege werden bei der Finanzierung der höheren Berufsbildung beschritten: Erfolgreichen Aargauer Absolventinnen und Absolventen von eidg. Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen werden bis zu 750 Franken an die Prüfungsgebühren zurückerstattet.
Presse-Communiqué: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba4343.pdf
Ausgabe: / (11.12.2007)


